Lebensrisiko Pflegebedürftigkeit
Schicksalsschläge, wie schwere Krankheiten oder Unfälle, können die persönliche Unabhängigkeit einschränken. Vor allem aber sind ältere Menschen häufig auf Unterstützung bei der Alltagsbewältigung angewiesen. Rund 3,4 Millionen Pflegebedürftige gibt es mittlerweile in Deutschland, mit steigender Tendenz. Denn Schätzungen zufolge wird jeder zweite Mann und drei von vier Frauen im Laufe des Lebens zum Pflegefall.
Das Risiko pflegebedürftig zu werden droht jedoch nicht nur im Alter. Im Gegenteil. In der Altersgruppe unter 65 Jahre erhält bereits jeder Fünfte Pflegehilfe.
Finanzielle Pflegelücken
Ist der Pflegefall eingetreten, entstehen für die häusliche bzw. stationäre Pflege hohe monatliche Kosten. Es besteht gemeinhin der Irrglaube, dass diese in der Gesamthöhe durch die gesetzliche Pflege-Pflichtversicherung getragen werden. Tatsache ist, dass die Leistungen der Pflegekasse oft bei weitem nicht ausreichen, um anfallende Pflegekosten zu decken.
Die Kostenlücke muss durch einen Eigenanteil der Pflegebedürftigen in Form privater Finanzmittel, wie Sparguthaben oder Immobilienverkaufserlöse, geschlossen werden. Ist das Privatvermögen aufgebraucht, werden unter Umständen Familienangehörige in gerader Linie unterhaltspflichtig.
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Eigenverantwortlich für den Pflegefall vorsorgen
Niemand kann in die Zukunft schauen. Daher sollten Sie Vorsorge für den Ernstfall treffen. Mit Abschluss einer privaten Pflegeversicherung sichern Sie sich die beste Betreuung und halten zugleich Ihre Erben von finanziellen Belastungen fern.

Pflegevorsorge für Familienmitglieder treffen
Wenn die Eltern plötzlich Pflege benötigen, stellt das Angehörige vor Herausforderungen, organisatorisch, aber auch finanziell. Die private Pflegeversicherung unterstützt Sie mit zahlreichen Assistance-Leistungen und schützt Ihr Privatvermögen.
Pflegeschutz - so funktioniert’s







Pflegebedarf – Was nun?
Die Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das in Familien nur selten präventiv besprochen wird. Zumeist sehen sich Familienmitglieder ad hoc mit dem Umstand benötigter Pflegehilfe konfrontiert. Ob Pflege durch Angehörige, einem häuslichen Pflegedienst oder die Unterbringung in einem Pflegeheim - Pflegebedarf verursacht hohe Kosten. Wer muss für die Pflegefinanzierung aufkommen?
Nur Grundversorgung gesetzlich abgedeckt
Pflegekosten werden durch die gesetzliche Pflege-Versicherung anteilig – je nach Pflegegrad – bezuschusst. Zwischen den tatsächlichen Kosten und den Leistungen der Pflegekasse bleibt eine Finanzierungslücke. Wie kann diese gedeckt werden?
Eigenanteil an den Pflegekosten
Für die pflegerische Versorgung werden Eigenleistungen fällig, unabhängig davon, ob es sich lediglich um eine Haushaltshilfe, Essen auf Rädern, der Einsatz eines professionellen Pflegedienstes im eigenen Zuhause oder die Unterbringung in einem Heim handelt. Können Sie diese Kosten nicht selbst tragen, müssen ihre Angehörigen mit ihrem Einkommen und Privatvermögen dafür aufkommen. Lässt sich das vermeiden?
Lebenslange monatliche Pflegerente
Die beste Risikoabsicherung bietet eine private Pflegeversicherung: Im Ernstfall erhalten Sie ab dem Pflegegrad 2 jeden Monat rund 1.700 Euro ausbezahlt, einkommensteuerfrei. Das gilt auch bei Demenz-Erkrankungen. Über die Verwendung des Geldes können Sie frei entscheiden. Setzen Sie Ihren Monatsbeitrag flexibel ein, z. B. für Pflegeentgelte. Auch ein Ansparen wäre möglich. Eigene Vermögenswerte bleiben geschützt. Wie das geht?
Flexibler Versicherungsschutz
Entscheiden Sie sich für den Abschluss Ihrer privaten Pflegerentenversicherung. Dabei können Sie zwischen einer Einmalzahlung, monatlichen Beiträgen oder Quartalszahlungen wählen - jeweils verbunden mit der Option flexibler Zuzahlungen. Sollten sich Ihre Lebenspläne ändern oder sich eine finanzielle Schieflage ankündigen, können Sie - bis zum Eintritt der Pflegebedürftigkeit - jederzeit angespartes Geld aus Ihrer Pflegeversicherung entnehmen (optional Einmalleistung) oder diese kündigen. Gibt es weitere Vorteile?
Rundum-Service inklusive
Neben der Vorsorge für den Pflegefall und dem Vermögensschutz können Sie bzw. Ihre Angehörigen im Rahmen des privaten Pflegeschutzes vielzählige Assistance-Leistungen, wie etwa Hilfe bei der Beantragung von Pflegeleistungen, der Organisation ambulanter oder stationärer Pflege, Beratungen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und vieles weitere mehr, in Anspruch nehmen. Und wenn die Pflegebedürftigkeit ausbleibt?
Todesfallleistung an die Hinterbliebenen
Ein Großteil der Beiträge für die Pflegeversicherung, welche nicht für Pflegeleistungen eingesetzt worden sind, können nach Ihrem Tod an Ihre Erben ausbezahlt werden. Diese Option steht Ihnen im Rahmen des Versicherungsabschlusses zur Verfügung. Sollten Sie davon kein Gebrauch machen wollen, werden die Beitragszahlungen bzw. die Einmalzahlung entsprechend angepasst. Benötigen Sie weitere Informationen? Nutzen Sie die Möglichkeit für einen unverbindlichen Gesprächstermin!
Fallbeispiele
Risiken des Alltags
Louisa K. (48, Architektin) ist auf dem Weg zu einer Baubesprechung. Sie hat es eilig und übersieht beim Überholen den entgegenkommenden Kleintransporter. Der Unfall hat eine lebenslange Lähmung und somit den Pflegegrad 5 zur Folge. Ihr Eigenbeitrag zur ambulanten Pflege fällt entsprechend hoch aus. Da die alleinerziehende Mutter über keine private Pflegeversicherung verfügt, ist sie gezwungen das große Zweifamilienhaus zu verkaufen, um die monatlichen Pflegezuzahlungen leisten zu können. Ist ihr Privatvermögen aufgebraucht, übernimmt die Pflegekasse ihren Anteil. Aber nur bis das zukünftige Einkommen der Tochter (21, Studentin) über den gesetzlichen Freibeträgen liegt. In diesem Fall, muss sie dann für die Pflegeleistungen der Mutter aufkommen.
Vorsorge für den Pflegefall
Hermann P. (59, Facharzt für Allgemeinmedizin) will das finanzielle Risiko der Pflegebedürftigkeit minimieren. Um einen Vorsorgeschutz für seine Frau und sich zu treffen, investiert er einen Einmalbetrag in die private Pflegerentenversicherung. Dadurch würde das Ehepaar seinen Kindern im Ernstfall monetär nicht zur Last fallen. Nach dem Tod der Eltern erhalten die Erben einen Großteil des Geldes aus der Pflegerentenversicherung zurück.
Spaziergang mit Folgen
Die morgendlichen Spaziergänge mit seinem Labrador nutzt Sascha M. (56, Prokurist eines Baustoffhändlers) um zu entspannen. Doch als er an einem Sonntag die Haustür öffnet, sinkt er infolge eines Schlaganfalls zu Boden. Fünfzehn Minuten später wird er von seiner Nachbarin entdeckt, es dauert eine weitere Viertelstunde bis der Notarzt eintrifft. Die Folgen sind massive Hirnschäden, sowie dauerhafte Einschränkungen des Bewegungsapparates und der Sprachfähigkeit. Aufgrund der schweren Beeinträchtigung seiner Selbstständigkeit erhält Sascha M. den Pflegegrad 4. Der Eigenanteil für die pflegerische Versorgung beträgt, in seinem Fall, rund 1.800 Euro pro Monat. Aus der privaten Pflegeversicherung erhält er monatlich 800 Euro. Folglich verringert sich sein Eigenbeitrag auf 1.000 Euro. Durch die Erwerbsunfähigkeitrente der gesetzlichen Rentenversicherung und private Ersparnisse kann dieser derzeit gedeckt werden.
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Die FinanzCheckpoint GmbH ist ein auf Pflegeschutz spezialisierter Versicherungspartner.
2006 im Land Brandenburg gegründet und inhabergeführt beraten 17 Mitarbeiter*innen rund 10.000 Privat- und Geschäftskunden, bundesweit, zum Thema Pflegeversorge bzw. Pflegeabsicherung.
Weitere Informationen:
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